Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 04.12.2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen – für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Weihe Immobilien Service Agentur (nachfolgend „Makler“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Vermarktung, Vermietung, dem Verkauf sowie der Projektentwicklung von Immobilien und Grundstücken.
1. Angebote des Maklers
Die vom Makler übersandten Angebote, Exposés, Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers nicht gestattet.
Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe durch den Kunden ein Hauptvertrag ohne Mitwirkung des Maklers zustande, so schuldet der Kunde dem Makler den Ersatz der entgangenen Provision.
2. Vorkenntnis des Kunden
Ist dem Kunden ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich schriftlich (per E-Mail oder Brief) mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt der Nachweis als anerkannt.
3. Besichtigungen
Besichtigungen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache und grundsätzlich in Begleitung des Maklers oder eines von ihm beauftragten Vertreters zulässig.
4. Maklerprovision, Fälligkeit, Mehrwertsteuer
Die Höhe der geschuldeten Maklerprovision richtet sich nach der jeweils gesondert geschlossenen Provisionsvereinbarung, dem Maklervertrag oder den Angaben im jeweiligen Exposé.
Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages (z. B. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) verdient und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Alle Provisionsangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, passt sich die Brutto-Provision entsprechend an.
5. Vergütung bei Beauftragung / Aufwandsentschädigung
Mit der Beauftragung des Maklers erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass:
Provisionen gemäß der jeweils abgeschlossenen Provisionsvereinbarung anfallen und
zusätzlich Aufwandsentschädigungen bzw. Aufwendungsersatz entstehen können, sofern dies vertraglich vereinbart oder nach diesen AGB vorgesehen ist.
Dies gilt unabhängig davon, ob es tatsächlich zum Abschluss eines Hauptvertrages kommt, sofern der Anspruch gesetzlich oder vertraglich begründet ist.
6. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, gleichzeitig für Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter tätig zu werden, sofern dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
7. Eigentümer- und Objektdaten
Der Makler weist darauf hin, dass sämtliche vom Verkäufer oder von Dritten erhaltenen Objektangaben nicht überprüft wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen wird nicht übernommen. Die Prüfung der Angaben obliegt ausschließlich dem Kunden.
8. Informationspflicht des Kunden / Vollmacht
Der Kunde verpflichtet sich, vor Abschluss eines beabsichtigten Hauptvertrages beim Makler unter Angabe des vorgesehenen Vertragspartners zu erfragen, ob der Vertragsabschluss auf der Tätigkeit des Maklers beruht.
Der Kunde erteilt dem Makler Vollmacht zur:
- Einsichtnahme in das Grundbuch,
- Einsicht in behördliche Akten, insbesondere Bauakten,
- Wahrnehmung der Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter.
9. Ersatz- und Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch besteht auch bei sogenannten Ersatz- oder Folgegeschäften, insbesondere wenn:
statt des ursprünglich nachgewiesenen Geschäfts ein wirtschaftlich alternatives Geschäft abgeschlossen wird,
der Hauptvertrag mit einem Rechtsnachfolger des ursprünglich nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt,
das nachgewiesene Objekt statt zur Miete käuflich erworben wird oder umgekehrt.
Es ist nicht erforderlich, dass das Ersatzgeschäft wirtschaftlich identisch mit dem ursprünglich beabsichtigten Geschäft ist.
10. Aufwendungsersatz
Kommt ein Vertragsabschluss nicht zustande, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die nachweislich entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, insbesondere:
- Kosten für Inserate
- Online-Präsentationen
- Telefon-, Porto- und Fahrtkosten
- Besichtigungsaufwendungen
sofern dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
11. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Maklers ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Verjährung
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der anspruchsbegründenden Handlung. Zwingende gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben unberührt.
13. Gerichtsstand
Sofern Makler und Kunde Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Maklers.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.